Leistungen

Gebäudeenergieberatung

Bei der Gebäudeenergieberatung wird Ihr Gebäude vor Ort energetisch beurteilt.
Beim Vor-Ort-Termin wird von Keller über Außenwände, Fenster, Rollladenkästen, Heizung bis Dach die energetische Qualität des Hauses bewertet.
Mit diesen Daten wird ein persönliches schriftliches Gutachten erstellt.
Daraufhin erhalten Sie auf Ihre Wünsche zugeschnittene, fachkundige, schriftliche Sanierungsvorschläge für Ihr Gebäude.
Diese werden anschließend im gemeinsamen Gespräch ausgewertet, um die für Ihr Gebäude und für Sie persönlich richtigen Sanierungsmaßnahmen zu ermitteln.

Energieausweis

Der Energieausweis ist seit der ENEV 2014 bei jedem Kauf und bei jeder Vermietung von Wohnungen und Häusern gesetzlich vorlagepflichtig.

Der Energieausweis zeigt auf einer Farbskala von grün nach rot, wieviel Energie man für die Heizung, Warmwasserbereitung und ggf. Belüftung, Kühlung des Gebäudes benötigt.
Ähnlich wie das Energieeffizienzlabel beim Kühlschrank.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:

Bedarfsausweis:
Hierbei wird die Qualität der Gebäudehülle bewertet und daraus ein theoretischer Energiebedarf ermittelt. Der Bedarfsausweis ist aufwendiger, genauer jedoch teurer.

Verbrauchsausweis:
Hierbei wird die tatsächlich verbrauchte Energiemenge bewertet.
Ob ein Gebäude gut oder schlecht dasteht, ist sehr stark vom Nutzereinfluss abhängig.
Der Verbrauchsausweis ist einfacher und günstiger.

Welchen Energieausweis Sie benötigen kommt auf Ihr Gebäude an:

Sanierungsfahrplan

Der individuelle Sanierungsfahrplan für Wohngebäude zeigt auf mit welchen Maßnahmen man sein Gebäude Schritt für Schritt energetisch verbessern kann.
Auch kann der Sanierungsfahrplan aufzeigen, wie man in einem Schritt sein Gebäude zum Effizienzhaus sanieren kann.
Dieser Bericht ist eine Alternative zu einem herkömmlichen Beratungsbericht.
Die Ergebnisse der Energieberatung werden mit dem Sanierungsfahrplan für die Kunden anschaulich und gut verständlich darstellt.
In der Umsetzungshilfe werden die vorgeschlagenen Maßnahmen nochmal detaillierter und mit Beispielbildern dargestellt.

Während der Sanierungsmaßnahmen stehe ich Ihnen hier zur Seite.

Erfüllungsnachweis EWärmeG

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg soll dazu beitragen, dass sich der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung deutlich erhöht.
Seit 1. Juli 2015 ist das novellierte EWärmeG in Kraft.

Gerne unterstütze ich Sie beim Erfüllen des EWärmeG und erstelle die erforderlichen Nachweise für Sie.

Durch die Erstellung eines Sanierungsfahrplans können 5% von 15% notwendigen Prozentpunkten des EWärmeG erfüllt werden. Die restlichen 10% können zum Beispiel über ein Biogas/Bioöl oder andere Maßnahmen am Gebäude erfüllt werden. Siehe nachfolgende Tabelle.

Fördermittelberatung

Je nach Maßnahme stehen den Eigentümern bestimmte Zuschüsse und Fördermittel der Bafa/KfW und/oder der Stadt Stuttgart zur Verfügung.

Bei der Beratung und Beantragung stehe ich Ihnen als Energieeffizienz Experte zur Verfügung.